Ambulante Begleitung von straffällig gewordenen Menschen mit Behinderung und solchen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Was ist das ABS-Projekt?
Bei ABS handelt es sich um ambulante Eingliederungshilfe nach SGB IX.
In der ambulanten Eingliederungshilfe wird er Mensch mit Behinderung nicht mehr als Objekt der Fürsorge gesehen, sondern gestaltet sein eigenes Leben selbst. ABS setzt sich somit für eine stärkere Selbstbestimmung, Autonomie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituationen ein.
Um dieses Ziel zu erreichen gibt es Teilhabeleistungen wie beispielsweise die „persönliche Assistenz“, die u.a. betroffene Menschen bei Verrichtung ihrer alltäglichen Tätigkeiten unterstützt. Dabei entscheiden die Menschen selbst über Art und Umfang der Hilfe.
Zielgruppe
ABS richtet sich an alle straffällig gewordenen erwachsenen Menschen mit Behinderung und solchen, die von einer Behinderung bedroht sind, zum Beispiel bei:
-körperlichen Erkrankungen (chronischen Schmerzen)
-psychischen Erkrankungen (Persönlichkeitsstörungen oder Depressionserkrankungen)
Wir unterstützen Sie bei
-Behördenangelegenheiten
-der Berufsfindung oder Arbeitssuche
-der Regelung der finanziellen Angelegenheiten
-Sucht-, Beziehungs- und anderen persönlichen Problemen
-der Freizeitgestaltung
-praktische Hilfen im Alltag (gegebenenfalls Fahrdienst)
-der Wohnungssuche und Vorbereitung des Auszugs
-der Vermittlung zu Fachdiensten (z. B. Schuldnerberatung, Therapie)
Downloads:
Ansprechpartnerin: Sabine Marx (abs<at>probare-trier.de)