Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie (§ 31 SGB VIII).

 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Hilfeangebot für Familien, d. h. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser problematischen Situation können die Eltern ohne diese Hilfe das Wohl (Versorgung, Erziehung, Bildung) ihres Kindes/ihrer Kinder nicht gewährleisten.

Ressourcenorientiert unterstützt die pädagogische Fachkraft die ganze Familie und fördert jeden einzelnen seine Stärken zu erkennen und weiter zu entwickeln. 

 

Ziel der Hilfe ist die Handlungskompetenz und die Kommunikationsfähigkeit der Eltern zu verändern und zu stärken. Ihren Kindern sollten sie ein entwicklungsförderndes familiäres Umfeld schaffen, das geprägt ist durch

 

·         die Gewährleistung der Versorgung der Kinder

·         Raum für gemeinsame positive Erlebnisse (Freizeitgestaltung)

·         soziale Integration

·         angemessene schulische Begleitung/Sicherstellung von regelmäßigen Kita-Besuch

·         Sensibilität im Umgang mit den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder

·         Verständnis für kindliches Verhalten

Die individuellen Ziele der Familie werden im Hilfeplanverfahren festgelegt.

 

Die Hilfe wird durch das zuständige Jugendamt bewilligt.

Ansprechpartnerin: Sabine Marx (abs<at>probare-trier.de)

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Schönbornstr. 1
54295 Trier

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