Betreuungsweisung

Der Erziehungsbeistand sollen dem jungen Menschen nach § 27 SGB VIII bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

 

Diese Hilfe und Unterstützung für junge Menschen ist insbesondere auch eine Interventionsmöglichkeit bei erstmaliger Straffälligkeit und hat das Ziel der sekundär Prävention. 

 

 

Das vorrangige Ziel während der Betreuung ist es, die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu stärken, sowie die Beziehung zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und den Kindern/Jugendlichen zu fördern und zu verbessern sowie eine Verselbständigung des jungen Menschen zu unterstützen.

Der junge Mensch soll lernen Verantwortung zu übernehmen und nach den Regeln in der Gesellschaft zu leben.

Durch gezielte Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Konfliktlösung, beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen, soll eine Fremdunterbringung vermieden und die gesamte Familie in ihrer Kompetenz gestärkt werden. Die Erziehungsbeistandschaft arbeitet Ressourcen- und lebensweltorientiert. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Ein wichtiges Element ist die Rückkoppelung der Arbeit mit den Kindern zu den Eltern. Die konkreten, persönlichen Ziele der Kinder/Jugendlichen sowie der Umfang und die Inhalte der Betreuung werden gemeinsam mit dem jungen Menschen im Hilfeplanverfahren erarbeitet, beschrieben und vereinbart.

 

Die Hilfe wird durch das zuständige Jugendamt bewilligt.

Ansprechpartnerin: Sabine Marx (abs<at>probare-trier.de)

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