Der "BWH Probare Fonds" wurde vom Verein eingerichtet, um Probanden in besonderen Lebenslagen eine schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe bieten zu können.
Im täglichen Umgang mit den straffällig gewordenen Menschen zeigt es sich immer wieder, dass erhebliche finanzielle Schwierigkeiten einhergehen mit verantwortungslosem Umgang der jeweiligen
institutionellen Subventionen und angestauten "Altlasten" der Probanden.
Mangelnde Weitsicht in der Haushaltsplanung sowie plötzliche unerwartete Ausgaben, führen in bestimmten Härtefällen oft zu Zahlungsunfähigkeit mit anschließenden Folgeproblemen.
Diese können z.B. die Abschaltung des Stroms seitens der Stadtwerke beinhalten (obwohl eine sechsköpfige Familie zu unterhalten ist) sowie, dass z.B. ein Proband am Ende des Monats keine finanziellen
Mittel mehr hat, um die Bedürfnisse des täglichen Lebens (Essen, Trinken, Hygieneartikel) zu finanzieren.
In diesen "besonderen Lebenslagen" kann Probare unter bestimmten vom Verein zu bestimmenden Bedingungen subventionierend in Vorleistung treten, um schnelle unbürokratische Hilfe leisten zu können.
Bei Gewährung wird mit dem jeweiligen Bedürftigen dann ein "Rückzahlungsvertrag" geschlossen, in dem genaue Zahlungsmodalitäten (Höhe der Rate, Laufzeit usw.) der Rückzahlung festgelegt werden, um
sicherzustellen, dass der Fonds in Zukunft auch für weitere Bedürftige zur Verfügung stehen kann.
Die Entscheidung über die Bewilligung einer Subvention obliegt alleine der Sachbearbeiterin von "Probare - Trierer Verein für Straffälligenhilfe e.V.". Die Beantragung erfolgt über eine Fachkraft
z.B. Bewährungshelfer als Leumund.
Beispiel: Probare verfügt mit Hilfe des Fonds auch über die Möglichkeit, dass bestimmte Projekte finanziell begünstigt werden.
Hier subventionierte Probare z.B. den Sohn eines Probanden dahingehend, dass die Finanzierung eines "Legasthenietrainings" bezuschusst wurde. Der 16-jährige Sohn durchlief in den Sommerferien
freiwillig die Maßnahme, obwohl als Alternative der erste Familienurlaub seit Jahren geplant war.
Der allein erziehende Vater von 5 Kindern (im Haushalt leben 4 Kinder), welcher der Bewährungshilfe Trier "unterstellt" war und zu dem Zeitpunkt verschuldet sowie unverschuldet arbeitslos war, hatte
diesen unvorhersehbaren Kostenpunkt im Haushaltsplan der fünfköpfigen Familie nicht mit einkalkuliert. Ebenso wurde solch eine Maßnahme nicht durch eine staatliche Institution, wie z.B. das
Jugendamt, abgedeckt.
"Probare - Trierer Verein für Straffälligenhilfe e.V." sah hier die Möglichkeit, mit Hilfe des "BWH-Fonds" einem jungen Menschen ein Maßnahme zu subventionieren, an der er sonst nicht hätte
teilnehmen können.