Die Idee zur Gründung des Vereins "PROBARE - Trierer Verein für Straffälligenhilfe e.V.", wurde Anfang des Jahres 2004 durch Bewährungshelfer/innen des Sozialdienstes der Justiz des Landgerichts Trier geboren.
Die Bewährungshilfe Trier ist eine der zwei Teilbereiche (Bewährungshilfe, Gerichtshilfe) von Sozialarbeit/ Sozialpädagogik in der ambulanten Strafrechtspflege der Justiz. Sie ist zugleich auch
Führungsaufsichtsstelle. Die Tätigkeit im Sozialdienst der Justiz Trier stützt auf Werten, die aus dem Respekt vor der Gleichheit und Würde aller Menschen basieren. Die Bewährungshilfe Trier leistet
einen Beitrag zur inneren Sicherheit und basiert auf humanitären und demokratischen Idealen.
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind staatlich anerkannte hauptamtlich tätige Diplom Sozialpädagogen oder Diplom Sozialarbeiter, die ein Fachhochschulstudium absolviert haben.
Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt, wenn es die Verbüßung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe oder die Vollstreckung des Restes einer Jugend- oder
Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt hat. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht erfolgt die Unterstellung in jedem Fall. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus den §§ 56-58 StGB sowie
den §§ 21-30 und 88 JGG.
Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er hilft insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche,
Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Sucht- oder Sexualtherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen.
Neben der Einzelbetreuung bietet die Bewährungshilfe über die Kooperation mit den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe auch Projekt - und Gruppenarbeit an. Dies sind insbesondere Wohn- und
Beschäftigungsprojekte, aber auch soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training und freizeitpädagogische Angebote.
Darüber hinaus hat der Bewährungshelfer aber auch die vom Gericht auferlegten Auflagen und Weisungen zu überwachen. Er berichtet dem Gericht in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung des
Verurteilten.
Für Verurteilte, die im Rahmen der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff StGB einem Bewährungshelfer unterstellt wurden, gelten für die Betreuung die gleichen Bedingungen, wie oben beschrieben.
In Rheinland-Pfalz sind derzeit rund 130 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer am Sitz der 8 Landgerichte tätig. Nähere Angaben über die tätigen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, sowie
über Praktika- und Hospitationsmöglichkeiten, erhalten Sie beim Landgericht Trier - Bewährungshilfe, Schönbornstraße 1b, 54295 Trier; Tel.: 0651 - 466 2220 oder Fax: 0651 - 4662900.
Die probandenorientiert geschriebene Broschüre der Bewährungshilfe Trier können Sie hier herunterladen: